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   BVerwG, 30.10.1984 - 8 C 51.84   

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BVerwG, 30.10.1984 - 8 C 51.84 (https://dejure.org/1984,5784)
BVerwG, Entscheidung vom 30.10.1984 - 8 C 51.84 (https://dejure.org/1984,5784)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Oktober 1984 - 8 C 51.84 (https://dejure.org/1984,5784)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rüge der unvollständigen Aufklärung des Sachverhaltes - Rügeausschluss bei unterbliebener Beantragung der Beweisaufnahme - Folgen des Wegfalls der Mitarbeit des eigenen Vaters im Betrieb im Falle der Einberufung - Pflicht zur Einstellung einer Ersatzkraft im eigenen ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79

    Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1984 - 8 C 51.84
    Das Fehlen selbst einer Anregung wäre nur dann unerheblich, wenn sich dem Verwaltungsgericht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in den von der Revision bezeichneten Richtungen aus anderen Gründen hätte aufdrängen müssen (vgl. etwa Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 120 S. 18 [21 f.]).
  • BVerwG, 13.09.1973 - II B 45.73

    Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe im Rahmen einer

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1984 - 8 C 51.84
    Der Kläger muß sich entgegenhalten lassen, daß er in der Tatsacheninstanz rechtskundig vertreten war dennoch aber die nunmehr von ihm vermißte Beweisaufnahme weder förmlich beantragt noch angeregt hat (vgl. etwa Beschluß vom 13. September 1973 - BVerwG II B 45.73 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 114 S. 62 [63]).
  • BVerwG, 26.08.1980 - 3 B 15.80

    Unterlassene Durchführung eines Beweisbeschlusses - Erwerbs von

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1984 - 8 C 51.84
    Aus der materiellrechtlichen Sicht (vgl. Beschluß vom 26. August 1980 - BVerwG 3 B 15.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 128 S. 30 [31]) der letztgenannten, das angefochtene Urteil insoweit selbständig tragenden Begründung kommt es auf die Frage der Portführung der Tischlerarbeiten durch die Einstellung einer Ersatzkraft im Betrieb während des Wehrdienstes des Klägers nicht an.
  • BVerwG, 17.10.1968 - VIII CB 188.67

    Zurückstellung von der Wehrpflicht - Begriffs des "selbstständigen Handwerkers" -

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1984 - 8 C 51.84
    Zum anderen könne sich der Kläger hinsichtlich der Tischlerarbeiten schon deshalb nicht auf einen Zurückstellungsgrund nach § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WPflG berufen, weil er wegen des Fehlens der Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle nicht zum selbständigen Betrieb des Tischlerhandwerks berechtigt sei (vgl. dazu Urteil vom 17. Oktober 1968 - BVerwG VIII CB 188.67 - NJW 1969, 1076).
  • BVerwG, 19.06.1974 - VIII C 77.73

    Anfechtung eines Musterungsbescheids mit Zurückstellungsgründen - Rechtzeitige

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1984 - 8 C 51.84
    Von dieser betrieblichen Mitarbeit des Vaters durfte das Verwaltungsgericht ausgehen (vgl. Urteile vom 30. Mai 1973 - BVerwG VIII C 109.71 - amtl. Umdruck S. 6 und vom 19. Juni 1974 - BVerwG VIII C 77.73 - amtl. Umdruck S. 8, insoweit nicht abgedruckt in Buchholz 448.5 § 8 MustV Nr. 1 S. 1).
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